Hauptschule
- Bildungsgang Hauptschule
- Zugang zur Hauptschule und Wechsel der Schulart
- Besonderheiten
- Schulsozialarbeit und die Hauptschule
- Elternarbeit
Zugang zur HS und Wechsel der Schulart
Hauptschulen haben gem. Schulgesetz des Landes BW einen Schulbezirk. Sie sind demnach nicht frei wählbar. Unser Schulbezirk umfasst die Grundschulbezirke Hagelloch, Wanne und WHO-Winkelwiese. Die für den Besuch unserer HS vorgesehenen Schüler/innen werden uns von den genannten Grundschulen gemeldet. Dennoch bitten wir die Eltern um eine persönliche Anmeldung an den vorgesehenen Anmeldetagen.
Der Schulbezirk kann gewechselt werden, wenn ein dringendes soziales Bedürfnis dafür vorliegt - i.d.R. Versorgung eines Kindes berufstätiger Eltern bei Verwandten in einem anderen Stadtbezirk. In einem solchen Fall ist ein Antrag auf Schulbezirkswechsel beim Staatlichen Schulamt in Reutlingen (Herderstr. 2) zu stellen. Dies gilt natürlich auch, wenn ein Kind unsere HS besuchen soll, das nicht im Einzugsbereich der Schule (siehe oben) wohnt.
Wechsel an die Realschule bzw. an das Gymnasium.
Während der Klassen 5 und 6 (Orientierungsstufe) hat die Klassenkonferenz auf Antrag der Eltern jeweils zum Schulhalbjahr festzustellen, ob sie einen solchen Schulartenwechsel befürwortet (Bildungsempfehlung). Es gab in den zurückliegenden Schuljahren stets solche Fälle des Schulartenwechsels. Die von der Grundschule Ende Kl. 4 ausgesprochene Bildungsempfehlung kann auf diese Weise korrigiert werden. Vorauszusetzen sind im Allgemeinen gute Schulleistungen, v.a. in den Fächern Deutsch und Mathematik. Unserer Erfahrung nach wird ein solcher Wechsel am besten am Ende von Kl. 6 (nach Kl. 7 RS) vollzogen. Ein Wechsel an das Gymnasium wäre dann vorzunehmen, sofern sich ergäbe, dass ein Kind in der HS völlig unterfordert ist. Am Ende von Kl. 7 bzw. Kl. 8 kann ein Übergang in die RS nach der Multilateralen Versetzungsordnung erfolgen (D, E, M Note 2 und entsprechende sonstige Fachleistungen).
Den eingangs ausgewiesenen Klassenstärken nach (Zunahme ab Kl. 7) hat aber auch die HS Zugänge aus den beiden anderen Schularten, vorzugsweise aus der RS. Hier bietet der Schulverbund den Vorteil, dass trotz des Wechsels der Schulart weiterhin die gleiche Schule besucht werden kann. Aber Achtung - der Schulbezirk muss stimmen! - sonst muss man beim Staatlichen Schulamt in Reutlingen einen Antrag stellen.